Wie kommt Klasse:Musik an Ihre Schule?
Sie wollen mit Ihrer Schule bei Klasse:Musik mitmachen und mit Ihren Schüler*innen eine Instrumentenklasse eröffnen? Dann bewerben Sie sich gerne jederzeit um die Aufnahme in unserem Programm. Ein Antragsformular zum Ausfüllen haben wir am Ende der Seite für Sie hinterlegt. Wird Ihre Bewerbung berücksichtig, können Sie bereits im darauffolgenden Schuljahr mit dem Klassenmusizieren beginnen.
Einige Informationen und Hinweise zum Programm möchten wir Ihnen gerne vorab an die Hand geben.
1. Die Bewerbung von Grund- und Förderschulen erfolgt über den jeweiligen Schulträger. Wichtig ist, dass die Teilnahme an unserem Programm stets nur gemeinsam mit einer laut Brandenburgischem Musikschulgesetz – BbgMKSchulG – förderfähigen Musikschule möglich ist. Welche Musikschule das in Ihrem Landkreis oder Ihrer Region ist, können Sie unserer Karte entnehmen. Da Klasse:Musik vor allem Kinder im ländlichen Raum und in sozialen Problemlagen erreichen möchte, berücksichtige wir Schulen aus diesen Bereichen vorrangig.
2. Der Musikklassen-Unterricht und das dafür nötige Instrumenteninventar stellt der VdMK den teilnehmen Schulen und natürlichen ihren Schüler*innen gebührenfrei zur Verfügung. Die Personalkosten der Musikschullehrkräfte werden während des Programms mit bis zu 30 Euro pro Unterrichtsstunde anteilig durch das Land Brandenburg gefördert. Die Instrumente verbleiben für die Dauer des Programms im Eigentum des Verbandes der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e. V. (VdMK) und gehen an die Schulen als Leihgabe. Um die Instandhaltung der Instrumente und damit das kontinuierliche Klassenmusizieren zu gewährleisten, sieht das Programm eine jährliche Wartung durch einen Fachhändler vor. Diese Wartungskosten wie auch eine geringfügige Beteiligung an der jährlichen Instrumentenversicherung werden vom Schulträger übernommen. Unterrichtsmaterial wie Noten oder musikdidaktische Bücher sowie Zubehöre wie Notenständer, Plektren oder Blättchen für Blasinstrumente sind von der Förderung ausgenommen.
3. Für die Musiklehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen wird gemeinsam mit den Tandenpartnern aus den Musikschulen ein fünfteiliger Grundausbildungslehrgang angeboten. In diesen zweitägigen Modulen erhalten die Pädagog*innen eine Basisschulung passend zur gewählten Instrumentenkasse durch qualifizierte Fachexpert*innen. Zum Programm gehört ebenfalls die Teilnahme an den ein- bis zweimal jährlich stattfindenden Aufbaufortbildungen, den sogenannten Leitertreffen.
4. Zum Ende des laufenden Schuljahres können Grund- und Förderschulen aus dem Programm austreten. Der VdMK prüft dann die Aufnahme weiterer Schulen. Die Instrumente kehren in den Besitz des Verbandes zurück und werden dann an neue Klasse:Musik-Schulen verteilt.
Antragsformular für Schulträger
Bitte laden Sie sich das Formular herunter, füllen es am
Computer aus und senden es ausgedruckt und mit den notwendigen Unterschriften
versehen an den
Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V.
Schiffbauergasse 4b
14467 Potsdam
Bei weiteren Fragen rund um Klasse:Musik stehen wir Ihnen auf unserer Kontakt-Seite gerne zur Verfügung.